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Störfallrecht in der Praxis

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|[https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBKDE/DEMediathek/DownloadsPublikationen/KritisKRITIS/neue_Sektoreneinteilungbaukasten-kritis-vokabular-1.pdf;jsessionid=46C71DCAB17C68DA389160A57C464889.1_cid330?__blob=publicationFile Link&v=5 Download]|Definition „Kritische Infrastrukturen“Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars
|BBK/BMI
|Kritische Infrastrukturen sind Organisationen Abgrenzung der Begriffe „kritisch“ und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen „systemrelevant“ im KRITIS-Kontext und Abgrenzung der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würdenBegriffe „Kritische Infrastruktur“ und „Kritische Infrastruktur im Sinne von BSIG/ BSI-KritisV“.
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